Entlassmanagement Klinik
Mit der Veröffentlichung des Rahmenvertrags Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V sind Kliniken für eine geregelte Überführung von voll- und teilstationären Patienten in die weitere Versorgung verantwortlich und müssen in diesem Zusammenhang ab dem 01.07.2017 Patientendokumente erstellen und drucken.
Hierzu zählen u.a.:
- Arztbrief
- Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP)
- Rezepte
- Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege und Sozialtherapie
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
- Überweisungen
Die Wenger Deutschland GmbH stellt sowohl für den konventionellen Formulardruck mit dem Wenger PD 7 (Netzwerk-Nadeldrucker Wenger PD 7) als auch die Blankoformularbedruckung (BfB-Drucker der MediPrint-Serie) die optimalen Lösungen für das Entlassungsmanagement zur Verfügung.
