Alle bundesweit einheitlichen vertragsärztlichen Formulare und Psychotherapieformulare mit den Ausnahmen Muster 16 (Rezept) und BTM-Rezept (Betäubungsmittelrezept) können generell für das Verfahren der Blankoformularbedruckung (Blankodruck) von der KBV zertifiziert werden. Die Softwarehäuser erhalten die notwendigen Informationen und erforderlichen Unterlagen bei der KBV.